Einberufung einer Eigentümerversammlung unter 2G Bedingungen unzulässig, sofern die jeweilige landesrechtliche Corona-Verordnung die Durchführung von Eigentümerversammlungen ausdrücklich vorsieht.
Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft lud im Dezember 2021 in Hannover zu einer Eigentümerversammlung ein, wobei in der Ladung keinerlei Hinweise auf etwaige Beschränkungen Bezug auf die Durchführung von Versammlungen wegen der Corona-Pandemie aufgenommen wurden. Unsere Mandantin, Eigentümerin und Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft, erschien zu der Versammlung und wurde durch die Verwaltung mit der Begründung des Versammlungsraumes […]