Das gewerbliche Mietrecht ist geprägt durch eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht ist eine überwiegende Anzahl von gesetzliche Regelungen abdingbar.
Die An- und Vermietung von Geschäftsräumen dient auf beiden Seiten in der Regel der beruflichen Existenz und führt häufig zu langen Bindungsfristen bei hohem finanziellen Risiko. Dieses erfordert beim Abschluss und bei der Gestaltung von Mietverträgen spezielle Kenntnisse des Mietrechts.
In Ergänzung zum Wohnraummietrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der
- Gestaltung, Verhandlung und Überprüfung von Geschäftsraummietverträgen.
- Speziell z.B. im Hinblick auf Schriftform, Laufzeitbestimmungen, Regelungen zu Instandhaltung und Haftungsausschlüsse.
- Beratung und Vertretung zum Konkurrenzschutz
- Beratung und Überprüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
- Kündigung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
- Räumungs- und Zahlungsprozesse
- Teilnahme an Vertragsverhandlungen und an Übergabe- und Abnahmeterminen
Wir beraten und vertreten Hausverwaltungen, Vermieter und Mieter bei der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit der Vermietung von gewerblich und privat genutzten Immobilien, bei Kündigungen, Modernisierungen, Mietmängeln und sonstigen Leistungsstörungen, Beitreibung von Zahlungsrückständen sowie in Räumungsverfahren.
Unser Beratungsspektrum umfasst dabei insbesondere:
- Gestaltung, Verhandlung und Überprüfung von Mietverträgen
-
Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen, Minderungen und anderen mietrechtlichen Ansprüchen
- Vorbereitung, Begleitung und Überprüfung von Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen
- Beratung und Überprüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
- Kündigung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
- Vertretung bei Räumungs- und Zahlungsrechtsklagen
- Räumungsvollstreckung auch nach dem ?Berliner Modell?
- Teilnahme an Übergabe- und Abnahmeterminen
- Mietinkasso
In diesem Bereich vertreten wir Makler, Verkäufer und Käufer sowie Mieter.
Unsere Leistungen umfassen dabei insbesondere:
- Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen
- Überprüfung von Maklerrechnungen
- Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen
- Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
- Abwehr und Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen
- Beratung und Vertretung bei Ansprüchen aus einer Wohnungsvermittlung
- Überprüfung einer Verflechtung von Verwaltern bei Wohnungsvermittlung
Teil des Immobilienrechts ist auch das sog. Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsrecht. Im Nachbarrecht beraten und vertreten wir Mieter, Pächter, Eigentümer und Verwaltungen u.a. in folgenden Angelegenheiten:
- Abstandsflächen, Grenzabstand (Pflanzen, Gebäude, etc.)
- Duldung und Abwehr von Störungen z.B. von Kameras bzw. Videoaufzeichnungen oder auch unbefugtes Parken
- Überhang, Überwuchs, Rückschnitt von Wurzeln und Ästen
- Beseitigung von Bäume, Anträge nach der jeweiligen Baumschutzsatzung
- Einfriedungen (Mauer, Zaun, Hecke, Sichtschutz, etc.)
- Duldung und Abwehr von Lärm- und Geruchsbelästigungen (Baulärm, Wohngeräusche, Musikinstrumente, Autotür, Tierhaltung, Grillen etc.)
- Durchsetzung von Schadensersatzforderungen gegenüber Nachbarn, Versicherungen
Wir vertreten und beraten Eigentümergemeinschaften (WEG), WEG-Verwalter und einzelne Miteigentümer und unterstützen diese Frage rund um das Thema Wohneigentum.
Schwerpunkte sind u.a.
- rechtliche Beratung bereits bei bzw. vor Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft,
- Beratung bei Streitigkeiten innerhalb der WEG und im Verhältnis zum Verwalter
- Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen, insbesondere Hausgeldinkasso
- Prüfung von Wirtschaftsplänen und Hausgeldabrechnungen
- Erstellung und Überprüfung von WEG – Verwalterverträgen
- Beratung und Vertretung bei Beschlussanfechtungen
- Vorbereitung, Beratung und Begleitung bei Eigentümerversammlungen