Unsere Kanzlei verbindet klassische Anwaltstätigkeit bei Fragen rund um das Immobilienrecht (Geschäfts- und Wohnraummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht) mit einer serviceorientierten Beratung und Vertretung im IT-Recht, Onlineshoprecht, Markenrecht, Wettbewerbs- und Urheberrecht.
Die beiden Anwälte sind jeweils Fachanwälte in ihren Bereichen. Rechtsanwalt Beindorff ist Fachanwalt für Informationstechnologie-Recht (IT-Recht). Rechtsanwalt Ipland ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Die Information unserer Mandanten ist uns wichtig. Deswegen berichten wir auf unserem Infoportal regelmäßig über Entscheidungen und andere Themen aus unseren Tätigkeitsgebieten. Darüber hinaus veranstalten wir laufend Seminare – auch individuell nach Ihren Wünschen -, um Ihnen unsere Erfahrung aus der Praxis weiterzugeben.
Unsere Leistungen
Wir sind spezialisiert auf IT- Recht und Miet- und Wohnungseigentumrecht. Informieren Sie sich über unser Leistungsspektrum.
Anwälte
Erfahren Sie mehr über Christopher Philip Beindorff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologie) und Per-Hendrik Ipland, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Kontakt
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